Reden zu sonstigen Themen

Meine Reden und weitere Videos finden Sie auch auf meinem Youtube-Kanal.

Die Texte geben näherungsweise meine Rede wieder. Es gilt das gesprochene Wort.


Sendung verpasst? Hier können Sie meinen Besuch bei Malu Dreyer nachschauen.

Wörth, 02.03.2021


Quelle: Landtag von Rheinland-Pfalz. Klick auf das Bild führt zum Videomitschnitt.
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Impfdebatte im Landtag: Abgeordnete Rehak-Nitsche spricht sich für Selbstbestimmung und gegen gesellschaftliche Sanktionen aus

Mainz, 10.12.2020

„Es gibt Impfwillige. Es gibt Impfgegner. Und es gibt alles dazwischen. Das dürften tatsächlich ziemlich viele sein. Das sind Menschen, die sich informieren, die ihr persönliches Risiko abwägen und sich dann entscheiden: Für. Gegen. Für später“, begann Dr. Katrin Rehak-Nitsche ihre Rede in der Orientierungsdebatte zu den Corona-Impfungen am 10. Dezember 2020 im Landtag von Rheinland-Pfalz. Sie wurde als eine der 17 Redner:innen ausgewählt, die in der Steinhalle in Mainz über „Ethische Fragen der Impfstrategie zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie“ diskutierten und ihre Position darlegten.

 

„Ich finde die Idee, dass es gesellschaftliche Vorteile für Geimpfte geben könnt, sehr schwierig. Schwierig einmal deshalb, weil wir in den nächsten Monaten nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung haben werden. Wenn es gar nicht die Möglichkeit gibt, sich impfen zu lassen, darf auch niemand ausgeschlossen werden“, führt Rehak-Nitsche weiter aus. „Sehr schwierig aber auch deshalb, weil ich Abgrenzungsprobleme sehe. Wir haben ein in der Regel gut funktionierendes System der meldungspflichtigen Krankheiten. Das ist auch auf Corona ausgedehnt worden. Wenn wir bei einer Krankheit anfangen, kommen wir in Diskussionen, die aus meiner Sicht gesellschaftlich nicht lösbar sind. Es gibt sehr gute Gründe, warum gerade Gesundheitsdaten besonders starken Schutzbestimmungen unterliegen. Das sollte durch Corona nicht aufgeweicht werden.“ Damit erteilt die Abgeordnete gesellschaftlichen Sanktionen eine klare Absage und spricht sich für Information, Transparenz und Selbstbestimmung aus.

 

Rehak-Nitsche ist dafür, möglichst rasch alle zu impfen, die sich impfen lassen wollen. Wenn man dann die Pandemie immer noch nicht im Griff habe, müsste weiter diskutiert werden. Sie ist aber optimistisch, dass uns das nicht nur dank der neuen Impfstoffe, sondern auch mit verbesserten Wirkstoffen, zielgenaueren Therapien und konsequenter Nachverfolgung innerhalb des nächsten Jahres gelingen wird.

 

Die Diskussion um die Wirkung der Impfung kommentiert Rehak-Nitsche folgendermaßen: „Fakt ist: Die Technologie muss sich erst noch beweisen. Und es ist normal und richtig, konstruktiv-kritisch auf eine neue Technologie zu schauen. Dazu gehört – wie die Leopoldina es schreibt –, dass ein System zur zeitnahen Erfassung und Bewertung von unerwünschten Ereignissen etabliert werden muss, um die Impfrisiken zu minimieren. Und – ich ergänze – um die Langzeitwirkung zu erfassen. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, dass der Nutzen für die verschiedenen Alters- und Risikogruppen sorgfältig abgewogen werden muss. Bei einem vorerkrankten 80-Jährigen sieht diese Abwägung völlig anders aus als bei einer gesunden 20-Jährigen.“

 

Abschließend schlüpft Rehak-Nitsche in ihre Rolle als promovierte Wissenschaftlerin und bricht eine Lanze für die Grundlagenforschung: „Vor 20 Jahren saß in Tübingen ein unbekannter Doktorand namens Ingmar Hoerr in seinem Labor und hatte eine Idee. Damals wurde er belächelt. 20 Jahre später bekommt er Applaus. Das sagt uns: Grundlagenforschung ist unendlich wichtig. Sie kann übermorgen die Welt retten.“

 

Das Video meiner Rede finden Sie hier.


Quelle: Landtag Rheinland-Pfalz. Klick auf das Bild führt zum Videomitschnitt.
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Die Schülerbeförderung muss funktionieren

Mainz, 28.08.2020

Das musste mal gesagt werden. Deshalb habe ich mich zu einer Kurzintervention gemeldet. Denn es ist doch ganz einfach: Die Kreise und kreisfreien Städte sind für die Schülerbeförderung zuständig. Das Land gibt ihnen dafür Geld. Es gibt also keinen Grund, warum die Kreise diese Aufgabe nicht erfüllen können. In manchen Kreisen funktioniert es sogar sehr gut.

 

Stellen Sie sich das mal im normalen Leben vor: Sie bekommen eine wichtige Aufgabe übertragen, mit viel Verantwortung. Sie erhalten die Mittel dafür. Und dann erledigen Sie Ihren Job nicht. Das passierte im Kreis Germersheim. Denn der Landrat hat erst nach Schulbeginn festgestellt, dass er seit 1980 für die Schülerbeförderung zuständig ist. Das Video finden Sie hier.


Quelle: Landtag Rheinland-Pfalz. Klick auf das Bild führt zum Videomitschnitt.
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Unterstützung für die Menschen bei Problemen mit Behörden

Mainz, 27.08.2020

„Es ist beruhigend zu wissen, dass einem bei Problemen mit Behörden doch auch tatkräftige Unterstützung zu Teil wird. Wir wünschen alles Gute und weiterhin viel Erfolg bei Ihren Bemühungen.“ So lautet eine Rückmeldung von Bürger:innen im neuesten Bericht der Bürgerbeauftragten zu ihrer Arbeit. Dieses Zitat zeigt eindrücklich, worum es bei der Bürgerbeauftragten geht: Es geht darum, Menschen niederschwellig und unbürokratisch zu unterstützen, wenn es Probleme mit Behörden oder Verwaltungsentscheidungen gibt. 

Meine ganze Rede zu dem Thema gibt es hier.


Quelle: Landtag Rheinland-Pfalz. Klick auf das Bild führt zum Videomitschnitt.
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Aktuelle Debatte "Lautstark"

Mainz, 13.06.2019

„Vielleicht kennen Sie das – die anwesenden Damen und Herren aus unterschiedlichen Perspektiven: Eine lange Vorstandssitzung. Wesentlich mehr Männer als Frauen. Pause. Alle reden miteinander. Trinken Kaffee. Einer sagt: „Deinen Vorschlag von eben sollten wir aufgreifen.“ Ein anderer: „Gute Präsentation!“ Eine Dame steht dabei. Plötzlich merken die Herren das und einer sagt zu der Dame: „Sie haben aber ein schickes Kleid an.““

So beginnt meine Rede, die ich soeben im Landtag Rheinland-Pfalz zum Thema Sexismus gehalten habe. Hier ist der Mitschnitt.


Quelle: Landtag Rheinland-Pfalz. Klick auf das Bild führt zum Videomitschnitt.
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Abgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche spricht sich für Widerspruchsregelung bei Organspenden aus

Mainz, 27.03.2019

In der heutigen Orientierungsdebatte zum Thema Organspende im Landtag von Rheinland-Pfalz stellte die SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche gleich zu Beginn klar, wo sie steht: „Ich bin für die Widerspruchslösung. Eine solche Lösung schützt die Interessen der Spender. Und sie schützt vor allem auch die Interessen der Menschen, die auf eine Spende warten.“

 

In Deutschland ist seit 2012 die sogenannte Entscheidungslösung in Kraft. Das hat dazu geführt, dass noch weniger Menschen als zuvor Organspender sind. Der Unterschied zwischen Widerspruchs- und Entscheidungslösung ist im Wesentlichen die Standardeinstellung: Bei der Widerspruchslösung gilt, dass im Falle einer fehlenden expliziten Festlegung Organe gespendet werden. Bei der Entscheidungslösung ist es genau andersherum, fehlt eine explizite Festlegung, werden keine Organe gespendet.

 

Rehak-Nitsche befürwortet klar eine gesetzlich verankerte Widerspruchslösung: „Setzen sich die Menschen nämlich mit dem Thema nicht auseinander, weil es ihnen nicht wichtig oder unangenehm ist – oder weil es schlicht vergessen wird, so wird im Sinne des Gemeinwohls zugunsten der Rettung von Menschenleben entschieden. Wollen Menschen aus privaten, ethischen, religiösen oder sonstigen Gründen selbst kein Organspender sein, so können sie sich dagegen aussprechen. Und wer spenden und anderen Menschen damit helfen möchte, muss nichts tun.“

 

Organspende ist kein Thema, mit dem man sich gerne auseinandersetzt. Und das führt dazu, dass die meisten Menschen (laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 81 %) der Spende zwar positiv gegenüberstehen, aber nur ungefähr die Hälfte davon ihre Entscheidung dokumentiert. Die andere Hälfte geht allen verloren und belastet die Angehörigen in einer ohnehin schweren Situation, denn sie müssen dann eine Entscheidung treffen, wenn es der Betroffene im Leben nicht getan hat. Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) belegen, dass die Angehörigen sich tatsächlich zu einem hohen Prozentsatz gegen eine Organspende aussprechen. „Klar, wenn ich nicht sicher bin, was der Angehörige wollte, dann lieber nicht“, sagt Rehak-Nitsche, „Diesen Zustand finde ich unhaltbar. Hier schieben wir Verantwortung von uns und bürden sie denjenigen auf, die hinterbleiben. Das sollte nicht sein.“ Laut DSO wünschen sich drei Viertel der Menschen, der Spender selbst solle entscheiden – und nicht die Familie.

 

Wir können uns aus Zeit- und Informationsmangel nicht mit allen Dingen beschäftigen. Über Themen, die einen scheinbar oder wirklich nicht betreffen, machen sich die Menschen natürlicherweise weniger Gedanken. Junge Menschen beschäftigen sich nicht mit Rentenfragen, weil diese viel zu weit weg sind von ihrer Lebensrealität. Menschen, die keine Kleinkinder haben, beschäftigen sich nicht damit, welche Kindersitze am sichersten sind. Und die meisten Menschen beschäftigen sich nicht mit Organspenden, weil es in ihrem Bekanntenkreis niemanden gibt, der eine Organspende benötigt. Rehak-Nitsche dazu: „Ändert sich das, wird das Thema relevant. Uns fehlt die Zeit, uns fehlt die Information und uns fehlt der Anlass, uns mit dem Thema zu beschäftigen. Und dazu kommt noch, dass gerade immer irgendwas anderes dringender ist.“ Sie stellte im Plenum zwei Fragen: 1. Was können wir tun, damit die Menschen sich mit dem Thema beschäftigen? und 2. Wie können wir die Zahl der Organspenden erhöhen, obwohl sich weiterhin viele Menschen nicht mit dem Thema beschäftigen werden?

 

Für Rehak-Nitsche ist Teil der Antwort: den sogenannten „default“, die Standardeinstellung, richtig zu setzen. Diesen Ansatz unterstützen zahlreiche wissenschaftliche Studien und Sachbücher. Das bekannteste mag das Buch „Nudge“ – zu Deutsch „Anstoß“ von Wirtschaftsnobelpreisträger Richard Thaler und dem Rechtswissenschaftler Cass Sunstein sein. Auch diese beiden analysieren das Thema Organspende und kommen zu dem Schluss, dass eine Widerspruchslösung zu mehr Spendern führen würde.

 

Bedenkt man das alles zusammen, ergibt sich folgendes Bild: Die Widerspruchslösung würde aller Voraussicht und Studien nach, die Anzahl der Organspenden erhöhen. Sie würde es ermöglichen, sich explizit gegen eine Spende auszusprechen. Sie würde das Spenden einfach machen. Und – ganz wichtig – sie würde auch dann Leben retten, wenn Menschen sich mit dem Thema nicht beschäftigen, aus welchem Grund auch immer.

 

Bleibt die Frage: Widerspruchsregelung - geht das denn? „Ja,“ so Rehak-Nitsche, „das geht. Wir haben in Europa 23 Länder, die wir fragen können, wie es geht.“ Von 30 europäischen Ländern haben 23 – also gut drei Viertel – eine Widerspruchslösung. 6 Länder haben eine Zustimmungslösung und eines eine Entscheidungslösung – wir in Deutschland. „Dieses Alleinstellungsmerkmal trägt dazu bei, dass wir Spenden-Schlusslicht sind in Europa. Das kann nicht unser Anspruch sein.“ schließt Rehak-Nitsche. „Die Widerspruchslösung ist ein Baustein auf dem Weg, mehr Betroffenen helfen zu können.“ 10.000 Menschen warten darauf.